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Solarbauern
 
 



¬ Gesetzliche Grundlagen
¬ Spezielle Bestimmungen
¬ Wichtige Quellen, Hinweise
¬ Photovoltaik
¬ Investitionskredit zwecks Mitfinanzierung von Fotovoltaikanlagen auf
Landwirtschaftsbetrieben
¬ Bewilligungen
¬ Versicherung von „Solardächern“
¬ Mitteilung der Netzgesellschaft "swissgrid"
¬ Grossansturm auf Einspeisevergütung
¬ Wichtige Adressen

 

 

Gesetzliche Grundlagen: Allgemein

Am 23. März 2007 ist das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) verabschiedet worden. Das StromVG ist in weiten Bereichen ein Rahmengesetz, welches den Kantonen, aber auch der Wirtschaft, einen beachtlichen Gestaltungsspielraum einräumt.

 

Nachdem der Bund jahrzehntelang nur die importierten, nicht erneuerbaren Energien privilegiert und subventioniert hat (über 3.5 Mrd. CHF für Fusions- und Nuklearforschung, staatliche Haftung in Milliardenhöhe oder Wasserzinsbeschränkung, Abwälzung der Emissionen und Folgekosten daraus auf Bürger/innen und Krankenkassen, etc.), versucht er nun, auch für die einheimischen erneuerbaren Energien einen Ausgleich zu schaffen.

 

Strom, welcher mittels Photovoltaikanlagen (PV) produziert wird, verursacht höhere Kosten als ein Abnehmer für Strom bezahlt. Mit dem neuen StromVG wird die Regelung der Vergütung des Stromes, welche mittels Photovoltaikanlagen erzeugt und in das Netz einspeist wird, von entscheidender Bedeutung.
 

Das Gesetz legt klare Anschlussbedingungen für erneuerbare Energien fest.

Konkret besteht die Verpflichtung von Netzbetreibern, die erneuerbare Energie in einer für das Netz geeigneten Form abzunehmen und zu vergüten. Selbstverständlich muss sich ein Standort für die Produktion von Strom eignen. Die Regelung gilt für Neuanlagen. Darunter fallen Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen oder erheblich erweitert oder erneuert worden sind.
 

 

 

Spezielle Bestimmungen: Kostendeckende Einspeisevergütung

Ab dem 1. Januar 2009 wird für Strom aus erneuerbaren Energien, darunter fällt derjenige aus Photovoltaikanlagen, der in das Stromnetz eingespeist wird, eine kostendeckende Vergütung erstattet.
 

Für Landwirtschaftsbetriebe von Bedeutung ist, dass die Vergütung abhängig ist von der Art der Installation (freistehend, wobei diese Form kaum vorkommen dürfte, angebaut, d. h. auf Dach montiert, integriert, d. h. in das Dach eingebaut) und der Grössenklasse der Anlage.

Damit man in den Genuss einer kostendeckenden Vergütung gelangt, muss man ein vorgeschriebenes Anmeldeverfahren einhalten.
 

Der Betrag, welcher für die Photovoltaik zur Verfügung steht, ist begrenzt und dürfte zu Beginn rund CHF 16 Mio. betragen.
 

Die Vergütung wird fest für 25 Jahre gewährt. Anlagen, welche am dem 1. Januar 06 gebaut worden sind, können in den Genuss der Vergütung kommen.

Die Wegleitung bezüglich des Anmeldeverfahrens wird im Verlaufes des 28. April 08 bei www.swissgrid.ch aufgeschaltet.

Bitte beachten Sie das Merkblatt der "swissgrid", welches am 28. April 08 aufgeschaltet worden ist:
Checkliste für die Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage für die kostendeckende Einspeisevergütung.
 

Das eigentliche Anmeldeformular wird auf derselben Homepage ab dem 1. Mai 08, Tag, ab welchem offiziell die Gesuche gestellt werden können, aufgeschaltet.

 

Wichtige Quellen, Hinweise:

   

¾

Allgemein:
  www.bfe.admin.ch
 
¾ Speziell: Bundesamt für Energie
  www.news.admin.ch
 
¾ Rechtliche Basis
AS (Allgemeine Sammlung der Rechtstexte des Bundes, AS 2008, 734.71, S. 35, Tabelle der Vergütungen)
 
¾

Genauer Titel:

Stromversorgungsverordnung (StromVV)

Vom 14. März 2008 (Stand am 1. April 2008)

www.admin.ch

 


Photovoltaik

 

Für die Photovoltaik, wie für andere erneuerbare Technologien, wird gestützt auf Referenzanlagen ein Einspeisetarif festgelegt.

 

Auf S. 37 der Stromversorgungsverordnung, Allgemeine Sammlung der Rechtstexte des Bundes (AS 2008) ist die Berechnung der Vergütung angegeben.

 

Dabei wird unterschieden zwischen verschiedenen Anlagekategorien, nämlich:

Freistehend, angebaut, integriert.

Die Vergütungen werden nach Leistungsklassen abgestuft.

 

Anlagekategorie

Leistungsklasse

Vergütung (Rp./kWh)

Freistehend

-< 10 kW

65

 

-< 30 kW

54

 

-< 100 kW

51

 

> 100 kW

49

Angebaut

-< 10 kW

75

 

-< 30 kW

65

 

-< 100 kW

62

 

> 100 kW

60

Integriert

-< 10 kW

90

 

-< 30 kW

74

 

-< 100 kW

67

 

> 100 kW

62

 


(Für Anlagen unter 10 kW gilt eine Spezialbestimmung)

 

Zur Leistungsklassierung wird die normierte DC-Spitzenleistung des Solarstromgenerators verwendet.

 

Sehr wichtig: Die oben angegebenen Vergütungen gelten für die ab 1. Mai 08 einzureichenden Gesuche an die nationale Netzgesellschaft. Bitte beachten Sie die dabei geltenden Vorschriften. Vereinfacht gilt, dass genau definierte Anlagen ab dem 1. Januar 06 in den Genuss der aufgeführten Entschädigungen kommen können, d. h. die oben aufgeführten Entschädigungen werden nicht automatisch bezahlt, sondern nur nach Bewilligung der eingereichten Unterlagen bis zur Ausschöpfung der dafür vorgesehenen Mittel. (Ausschöpfung des Kostendeckels.)

 

Die einmal zugesicherten Entschädigungen bleiben unverändert während der gesamten Amortisationsdauer von 25 Jahren.

Für Anlagen, welche ab 2010 gebaut werden, werden die Vergütungssätze um 8 % gesenkt. ( 90 Rp. würden so zu 83.3 Rp./kWh)

 

Bei Anmeldungen an „swissgrid“ müssen mindestens folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Kategorie der Anlage

  • Nennleistung

  • Erwartete jährliche Produktion

  • Zustimmung der Grundeigentümer

  • Geplantes Inbetriebnahmedatum

Verschiedene Bestimmungen und Hinweise:

 

Die Vergütungen erfolgen mittels Aufaddieren der Leistungsklassen.

Bei einer 150kW-Anlage würde man daher zunächst die Vergütung für die ersten 10kW berechnen, dann für die nächsten 30kW, dann für unter 100kW und den Rest zum Ansatz der Anlagen über 100kW.

Die Mehrwertsteuer ist in den Vergütungen enthalten.

 

Die höchste Entschädigung wird für integrierte Anlagen geleistet. Man will dadurch die gestalterische Integration der Photovoltaik fördern.

Das Inventar von geeigneten Konstruktionen kann wie folgt eingesehen werden:

www.bipv.ch/esempi e.asp

 

Bei Neuanlagen ab dem 1. Januar 06, für welche man eine Zubaumenge geltend machen will, gelten zusätzliche Bestimmungen der FAQ Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), oben erwähnt.

 

BewilligungenInvestitionskredit zwecks Mitfinanzierung von Fotovoltaikanlagen auf
Landwirtschaftsbetrieben:

Fotovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsbetrieben bedürfen einer sicheren Finanzierung. Dank zinsfreien Krediten ist es besonders gut möglich, eine Fotovoltaikanlage ertragreich zu betreiben. Wir geben Ihnen die entsprechenden Informationen, welche wir freundlicherweise vom Bundesamt für Landwirtschaft zur Verfügung gestellt erhielten, an.

"Die Investitionshilfen an Photovoltaikanlagen zur Solarstromproduktion auf Landwirtschaftsbetrieben sind zinsfreie, innert maximal 15 Jahren rückzahlbare Investitionskredite. Diese Kredite betragen höchstens 50% der anrechenbaren Investitionskosten und sind auf maximal Fr. 200'000.- pro Betrieb limitiert.

Dieser Investitionskredit wird im Rahmen der Diversifizierung der landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Tätigkeit gewährt, um zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für die Bauernfamilie generieren zu können. Es handelt sich also nicht um ein energiepolitische Massnahme.

Um einen Investitionskredit beantragen zu können, müssen die Landwirte bei der zuständigen kantonalen Fachstelle ein Finanzhilfegesuch einreichen. Je nach Kanton ist das Amt für Landwirtschaft, respektive die Landwirtschaftliche Kreditkasse, zuständig für die Behandlung dieser Gesuche. Eine positive Beurteilung des Kreditgesuches setzt voraus, dass der Gesuchsteller und der Betrieb die Eintretenskriterien nach Artikel 3 bis 9 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV; SR 913.1) erfüllen.

Eine Liste der zuständigen kantonalen Fachstellen finden Sie auf folgender
Internetseite:
www.meliorationen.ch


Bewilligungen

 

Solaranlagen müssen alle geltenden Vorschriften einhalten, insbesondere die Umwelt- und Raumplanungsgesetze. Vorteilhaft sind integrierte Anlagen. Es gilt, dass in Bau- und Landwirtschaftszonen sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen sind, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.

Bei angebauten oder freistehenden Anlagen (letztere sind kaum erwünscht) ist zuvor die Bewilligungsfrage sorgfältig abzuklären.



Versicherung von „Solardächern“

Im Rahmen der Planung und Ausführung von solartechnischen Anlagen (thermisch oder fotovoltaisch) auf Dächer von Landwirtschaftsbetrieben muss unbedingt vor dem definitiven Investitionsentscheid und der Auftragserteilung die Versicherungsfrage umfassend abgeklärt und gelöst werden. Die Kosten der Versicherung sind Bestandteil der Investitions- und der Betriebsrechnung.

Im Folgenden weisen wir auf die zu berücksichtigenden Faktoren hin.

 

Mehr dazu erfahren Sie hier.

 

 

Mitteilung der Netzgesellschaft "swissgrid"


Ab 1. Mai 2008 wird swissgrid Anmeldungen zur kostendeckenden Einspeisevergütung entgegen nehmen. Die für die Anmeldung zur kostendeckenden Einspeisevergütung notwendigen Anmeldeverfahren werden ab dem 1. Mai 2008 auf der swissgrid Website aufgeschaltet werden.



Grossansturm auf Einspeisevergütung

 

Die Möglichkeit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Storm aus erneuerbaren Energien hat einen Ansturm von Anmeldungen ausgelöst. In den ersten 14 Stunden  sind bereits über 2500 Anmeldungen per E-Mail und gegen 1000 Anmeldungen per Briefpost bei Swissgrid eingegangen, welche im Auftrag des Bundes die Abwicklung der KEV durchführt. Pro Jahr kann die Einspeisevergütung nur für so viele neue Anlagen zugesprochen werden, wie es die maximale Vergütung der jeweiligen Technologie zulässt. Dies erklärt laut Swissgrid den Grossansturm auf die KEV. Die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien - Wasserkraft bis zehn Megawatt, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse - wird ab dem 1. Januar 2009 erstattet.


 

Wichtige Adressen:

 

Bundesamt für Energie

www.bfe.admin.ch

VSE

www.strom.ch

Swissgrid,Kundenkompetenzzentrum

www.swissgrid.ch/services/customercenter



 
  Dies ist eine Initiative der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie (SSES)                  Kontakt